Dieses ca. 825 m² große Grundstück in ruhiger Lage von Berlin-Bohnsdorf bietet eine attraktive Möglichkeit zur Entwicklung eines individuellen Wohnprojekts. Die grüne, gewachsene Umgebung und das nachbarschaftliche Umfeld mit Einfamilienhausbebauung schaffen eine hohe Lebensqualität und ein angenehmes Wohnklima.
Das Grundstück ist annähernd rechteckig geschnitten, misst ca. 20 m in der Breite und ca. 41,3 m in der Tiefe. Es liegt eben auf Straßenniveau in einer asphaltierten, verkehrsberuhigten Anliegerstraße. Die Gehwege sind unbefestigt, eine Straßenbeleuchtung ist vorhanden.
Aktuell ist das Grundstück mit einem kleinen, eingeschossigen Einfamilienhaus bebaut, das jedoch als abrissreif einzustufen ist. Die vorhandene Bebauung bietet keine wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit und müsste im Zuge einer Neubebauung entfernt werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB und befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Neubauvorhaben sind zulässig, sofern sie sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Zudem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein.
Der Flächennutzungsplan Berlin weist das Areal als Wohnbaufläche (W4) mit landschaftlicher Prägung und einer Grundflächenzahl (GFZ) von bis zu 0,4 aus. Nach ersten Einschätzungen kann das Grundstück nach Abriss der Bestandsbebauung mit bis zu zwei Einfamilienhäusern bebaut werden – je mit ca. 85 m² Grundfläche und bis zu zwei Vollgeschossen. Dabei dürfen die ortsüblichen Firsthöhen der umliegenden Bebauung nicht überschritten werden.
Das Grundstück ist voll erschlossen. Folgende Medien liegen bereits an:
+ Strom
+ Trinkwasser
+ Telefon
+ Abwasser (öffentliche Kanalisation)
Dieses Grundstück bietet Ihnen ideale Voraussetzungen für ein modernes Wohnprojekt mit individueller Gestaltung – ruhig gelegen und dennoch gut angebunden in einem familienfreundlichen Kiez von Berlin-Bohnsdorf.
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Das Grundstück befindet sich in der Bachstraße 32, im grünen Berliner Ortsteil Bohnsdorf, der zum Bezirk Treptow-Köpenick gehört. Die Lage vereint naturnahes Wohnen mit einer sehr guten städtischen Infrastruktur – ideal für alle, die Ruhe, Lebensqualität und eine gute Anbindung schätzen.
Die Umgebung ist geprägt von Einfamilienhäusern, Gärten und gewachsenen Nachbarschaften. Zahlreiche Wald- und Grünflächen wie der Bohnsdorfer Wald oder die Königsheide laden zu Spaziergängen, Laufrunden oder Fahrradtouren ein. Auch die Nähe zur Dahme sowie zum Seddinsee und Zeuthener See bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit, Wassersport und Erholung am Wasser.
Trotz der ruhigen, fast ländlichen Lage ist das Grundstück hervorragend angebunden: Über die B96a oder die A113 erreichen Sie die Berliner Innenstadt sowie das Umland in kurzer Zeit. Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) liegt ebenfalls nur wenige Fahrminuten entfernt. Aufgrund der Nähe zum Flughafen BER kann es zu Fluggeräuschen kommen. Viele Anwohner schätzen dennoch die insgesamt ruhige Wohnlage und die hervorragende Anbindung, die diese Nähe mit sich bringt.
Die Anbindung an den ÖPNV ist komfortabel und vielfältig. Die nächstgelegene S-Bahn-Station ist S Grünau (S8, S85 und S46), die in wenigen Minuten mit dem Bus oder Fahrrad erreichbar ist. Von dort aus bestehen direkte Verbindungen in Richtung Berlin-Mitte, Ostkreuz und Südkreuz. Zusätzlich verkehren in der Umgebung mehrere Buslinien, unter anderem die Linien 163, 263 und N62, die eine gute Verbindung zu weiteren Stadtteilen sowie zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Arztpraxen bieten.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in unmittelbarer Nähe – darunter Supermärkte, Bäcker, Apotheken und kleinere Fachgeschäfte. Weitere Infrastruktur wie Kitas, Schulen, medizinische Versorgung und gastronomische Angebote finden sich im benachbarten Grünau, Altglienicke oder im historischen Zentrum von Köpenick.
WICHTIG! Der Verkauf erfolgt über einen Nachlasspfleger – der Kaufvertrag wie auch eine eventuelle Finanzierung bzw. die Grundschuldbestellung müssen somit nach Vertragsabschluss durch das Nachlassgericht genehmigt werden. Bitte beachten Sie dies bei eventuellen Gesprächen mit Hausbaufirmen.